Solange nichts passiert, ist alles kein Problem. Was aber, wenn der Hund verletzt wird? Was ist wenn Nachsucheführer oder eine Begleitperson während einer Nachsuche verunfallen?

Hier gibt es eine Deckungslücke, da der Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft (BG) bei Nachsuchen nicht greift. Wird die Nachsuche durch einen “normalen” Hundeführer durchgeführt, gibt es hier ein erhebliches Risiko. Auch für die Begleitperson besteht kein Versicherungsschutz durch die BG.

Der Hund ist nur versichert, wenn der Führer eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, oder wenn eine Drückjagdversicherung die Nachsuchen im Zusammenhang mit einer Drückjagd abdeckt. In vielen Fällen führt das dazu, dass der Hundeführer auf den teilweise erheblichen Behandlungskosten sitzen bleibt. Wenn er Glück hat, beteiligen sich Schütze oder Jagdpächter an den Kosten.

Die Situation, wenn Menschen bei der Nachsuche zu Schaden kommen, malt man sich besser gar nicht aus.

Doch es gibt eine Lösung!

Für anerkannte Nachsucheführer hat der Landesjagdverband diese Versicherungslücke geschlossen. Der Nachsucheführer und die Begleitperson sind über den LJV unfallversichert! Zusätzlich sind Hund und Ausrüstung des Nachsuchengespanns versichert.

 

Der gewährte Versicherungsschutz ist ein großer Vorteil. Wem der eigene Schutz und der Schutz des Nachsuchegespanns wichtig ist, sollte im Bedarfsfall einen anerkannten Nachsucheführer anfordern.